Unternehmensberatung Gereke

Versorgungsordnung

Im Rahmen der EU-Richtlinien wird das Nachweißgesetz aus dem Jahr 1995 zum 01. August 2022 angepasst.
Innerhalb dieser Gesetzesergänzung wird nun zum 01. August 2022 eine Versorgungsordnung (VO) Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG) - und das sogar mit Bußgeldverordnung von bis zu 2000 Euro (§ 4 NachweisG-E).
Bekanntlich kann eine Ordnungswidrigkeit von jedermann angezeigt werden. Damit ist es ratsam die Aushändigung des kleinen Papierbergs auch immer schriftlich zu dokumentieren.

Ab dem 01.August 2022 können Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bestand, verlangen, dass die neuen Angaben nachgeliefert werden (§ 5 NachweisG-E). Die Frist beträgt je nach Information 7 Tage bis spätestens einen Monat nach Zugang der Anfrage des Beschäftigten - zum Leid jeder Personalabteilung.

Unsere Preise für die Versorgungsordnung und Honorarberatung:

Ab 0 bis 39 Mitarbeiter: 1.100,00€
Ab 40 bis 60 Mitarbeiter: 1.300,00€
Ab 61 bis 99 Mitarbeiter: 1.600,00€
Ab 100 bis 199 Mitarbeiter: 2.100,00€
Ab 200 bis 250 Mitarbeiter: 2.600,00€
Ab 251 bis 299 Mitarbeiter: 3.100,00€
Ab 300 Mitarbeiter: 3.600,00€

Erfahren Sie bei einem Kennenlerngespräch, wie wir gemeinsam Ihre Haftung minimieren oder über Modernisierung Ihres aktuellen Versorgungswerkes komplett entziehen können.